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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2013
- 4 B 13.144 -
2.000 Euro Hundesteuer für einen Kampfhund sind zu viel
Zu hohe Hundesteuer entfaltet erdrosselnde Wirkung
Ein Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 2.000 Euro jährlich angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel erforderlichen Aufwendungen zielt nicht mehr auf die Einnahmeerzielung, sondern auf ein faktisches Verbot der Kampfhundehaltung; er entfaltet damit eine erdrosselnde Wirkung und ist nicht rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor.
In dem vorzuliegenden Fall hat der BayVGH der Berufung eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen einen entsprechenden
Lenkungssteuer zur Eindämmung einer gefährlichen Hundepopulation grundsätzlich zulässig
Zwar könne eine
Zu hohe Steuerbelastung wirkt sich wie ein Hundehaltungsverbot aus
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 16455
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