wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2008
11 CS 08.1103 -

Nachweis der Alkoholabstinenz nach Führerscheinverlust durch Bestimmung des Ethylglucuronid-Wertes ist zulässig

Nach dem Verlust des Führerscheins wegen einer Trunkenheitsfahrt hängt die Wiedererteilung vielfach von einer sachverständigen Beurteilung des Alkoholkonsumverhaltens des Bewerbers ab. Dabei lässt sich die Aussagekraft von Laborwerten, die der Kontrolle des Alkoholkonsumverhaltens dienen, dann wesentlich erhöhen, wenn sog. Verlaufsbeurteilungen möglich sind, d.h. sich die Entwicklung der einschlägigen Laborparameter über einen ausreichend langen Zeitraum hin beobachten lässt.

Im konkreten Fall hatte das Landratsamt Passau im Februar 2006 dem Kläger die Fahrerlaubnis der Klassen B, L und M wegen Drogen- und Alkoholkonsums entzogen. In der Gestalt der Bestimmung des Ethylglucuronid- Wertes („EtG-Wert“) steht den Gutachtern jetzt ein hochspezifischer Marker zur Verfügung, der es erlaubt, eine behauptete Alkoholabstinenz unmittelbar nachzuweisen oder zu widerlegen. Findet sich in mehreren unangekündigt gewonnenen Urinproben, die einen längeren Zeitraum abdecken, kein Ethylglucuronid, so kann der Bewerber damit seinen angegebenen Alkoholverzicht glaubhaft machen. Ethylglucuronid wird im Körper als Abbauprodukt von Alkohol gebildet und ist im Urin, im Serum (Körpersekret) und in den Haaren abhängig von der aufgenommenen Alkoholmenge bis zu drei Tage nach einem Alkohol-Konsum nachweisbar. Die Mindestnachweiszeit beträgt eineinhalb Tage nach der Aufnahme von 10 g Alkohol (entspricht einer halben Flasche Bier). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt erstmals den Einsatz dieses Markers als Nachweis für die Alkoholabstinenz für geboten erachtet.

Hinweis:

Ethylglucuronid wird im Körper als Abbauprodukt von Alkohol gebildet und ist im Urin, im Serum (Körpersekret) und in den Haaren abhängig von der aufgenommenen Alkoholmenge bis zu drei Tage nach einem Alkohol-Konsum nachweisbar. Die Mindestnachweiszeit beträgt eineinhalb Tage nach der Aufnahme von 10 g Alkohol (entspricht einer halben Flasche Bier). Während die Blutwerte für die Laborwerte eine (indirekten) Langzeitmarker darstellen, handelt es sich bei EtG um den Nachweis eines direkten Abbauproduktes. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Einsatz dieses Markers erstmals als Nachweis für die Alkoholabstinenz (in einem Einzelfall) für geboten erachtet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern vom 14.08.2008

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 08.04.2008
    [Aktenzeichen: RN 5 S 08.419]
Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6530 Dokument-Nr. 6530

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6530

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung