wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.12.2012
10 BV 09.2641 -

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt automatisierte Kennzeichenerfassung für zulässig

Einschlägige Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes sind hinreichend bestimmt und die Löschung der erhobenen Daten klar geregelt

Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist nicht zu beanstanden. Allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten stellt noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, soweit die Fahrzeugdaten danach sofort und spurenlos gelöscht werden (sog. „Nichttreffer“). Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Pendler, der auf seiner Strecke regelmäßig Geräte zur automatisierten Kennzeichenerkennung und -erfassung passiert. Mit seiner Klage wollte er erreichen, dass der Freistaat Bayern Kennzeichen von auf ihn zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme erfassen und mit polizeilichen Dateien abgleichen darf. Es ging ihm darum, eine ständige polizeiliche Überwachung in der Art eines „Bewegungsbildes“ zu verhindern.

Eingriff in Grundrecht bei fehlerhafter Erfassung gerechtfertigt

Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat das Verwaltungsgericht München die Klage zu Recht abgewiesen. Allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten stelle noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, soweit die Fahrzeugdaten danach sofort und spurenlos gelöscht würden (sog. „Nichttreffer“). Jedoch liege ein konkreter Eingriff in dieses Grundrecht in der nicht auszuschließenden fehlerhaften Erfassung der Kennzeichen (sog. „unechter Treffer“), weil in diesem Fall eine Nachkontrolle durch einen Polizeibeamten erfolge. Der Grundrechtseingriff sei aber gerechtfertigt.

Verfassungsrechtliches Gebot der Verhältnismäßigkeit wird gewahrt

Die Vorschriften, die die automatisierte Kennzeichenerfassung ermöglichten, seien verfassungsgemäß. Der bayerische Gesetzgeber sei zu der den Kläger betreffenden Regelung zuständig, weil sie im Ergebnis rein präventiven Charakter habe. Die Frage der Gesetzgebungskompetenz für eine Regelung zur weiteren Verwendung der durch die Kennzeichenerfassung erhobenen Daten, evtl. auch im Rahmen strafverfolgender Tätigkeit sei nicht Gegenstand des entschiedenen Falls. Die einschlägigen Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes seien hinreichend bestimmt, die Löschung der erhobenen Daten klar geregelt. Das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit werde noch gewahrt.

Einzelerfassungen zu einem Bewegungsbild nur in besonderen Fällen zulässig

Der Gesetzgeber habe schwerwiegende Eingriffe, die nur zu besonders gewichtigen Zwecken erfolgen dürften, von vornherein ausgeschlossen oder eng begrenzt. So sei es nur in besonderen Fällen zulässig, Einzelerfassungen zu einem Bewegungsbild zu verbinden. Der flächendeckende Einsatz der Kennzeichenerfassung sei grundsätzlich nicht erlaubt. Da die Kennzeichenerfassung und der Datenabgleich nicht anlasslos und nur bei Vorliegen bestimmter Gefahrenlagen erfolgten, werde keine unbegrenzte Kontrolle aller Verkehrsteilnehmer ausgeübt. Auch ein rechtswidriger Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen liege derzeit in Bayern nicht vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht München, Urteil vom 23.09.2009
    [Aktenzeichen: M 7 K 08.3052]
Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15435 Dokument-Nr. 15435

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15435

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung