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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013
- 7 ABR 91/11 -
Einsatz von Leiharbeitnehmern statt Stammkraft ohne jegliche zeitliche Begrenzung unzulässig
BAG zur Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates beim Einsatz von Leiharbeitnehmern
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der
Zustimmung zur dauerhaften Einstellung einer Leiharbeitnehmerin zu Recht vom Betriebsrat verweigert
Anders als in den Vorinstanzen hatte daher vor dem Bundesarbeitsgericht der Antrag eines Arbeitgebers keinen Erfolg, die vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2011
[Aktenzeichen: 17 TaBV 16/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 271 ITRB 2013, 271
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Dokument-Nr. 16253
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