Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2013
- 6 AZR 979/11 -
Insolvenzverwalter ist nach Abgabe der Freigabeerklärung für Kündigungsschutzklagen nicht mehr passiv legitimiert
BAG zur Zuständigkeit für Kündigungsschutzklagen bei Freigabe eines Betriebes aus der Insolvenzmasse
Ein Insolvenzverwalter ist nach Abgabe der Freigabeerklärung gemäß § 35 Absatz 2 InsO für eine Kündigungsschutzklage nicht mehr passiv legitimiert ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war seit 6. Mai 2010 beim Schuldner, der als Einzelunternehmer einen Kurier- und Kleinsttransportbetrieb führte, als Kraftfahrer beschäftigt. Am 15. Mai 2010 kündigte der Schuldner das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich. Am 20. Mai 2010 wurde das
LAG wies Klage zu Recht mangels Passivlegitimation des Insolvenzverwalters ab
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage zu Recht mangels Passivlegitimation des Insolvenzverwalters abgewiesen.
Insolvenzverwalter ist nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung nicht mehr passiv legitimiert für Kündigungsschutzklage
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers geht nach § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2011
[Aktenzeichen: 2 Sa 97/11]
- Bundesarbeitsgericht zur Kündigung durch einen Insolvenzverwalter
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2005
[Aktenzeichen: 6 AZR 526/04]) - Kündigungen der Insolvenzverwalter der Schlecker-Firmen unwirksam
(Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2012
[Aktenzeichen: 16 Ca 2416/12, 16 Ca 2422/12 und 16 Ca 3035/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17251
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17251
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.