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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2015
- 5 AZR 491/14 -
BAG: Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss Bestimmung über davon betroffene Arbeitnehmer enthalten
Auswahl darf nicht im Ermessen des Arbeitgebers gestellt werden
Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss eine Bestimmung dazu enthalten, welche Arbeitnehmer von der Kurzarbeit betroffen sind. Unzulässig ist es, die Auswahl der Arbeitnehmer im Ermessen des Arbeitgebers zu stellen. Ist dies der Fall, ist die Betriebsvereinbarung unwirksam und somit die Kurzarbeit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete ein Unternehmen für bestimmte Beschäftigte in der Zeit von März bis Dezember 2011
Arbeitsgericht gab Klage vollumfänglich statt, Landesarbeitsgericht nur teilweise
Während das Arbeitsgericht Herford der Klage vollumfänglich stattgab, hielt das Landesarbeitsgericht Hamm im Berufungsverfahren die Klage nur für die Zeit von Oktober bis Dezember 2011 für begründet. Gegen diese Entscheidung legte sowohl der Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberin Revision ein.
Bundesarbeitsgericht bejaht Vergütungsanspruch für die Zeit von Oktober bis Dezember 2011
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts und wies daher die Revisionen zurück. Dem Arbeitnehmer habe gemäß § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 615 Satz 1 BGB für die Zeit von Oktober bis Dezember 2011 ein Vergütungsanspruch zugestanden. Nach § 615 Satz 1 BGB könne der Arbeitnehmer die vereinbarte
Annahmeverzug der Arbeitgeberin durch wörtliches Angebot des Arbeitnehmers
Ein Arbeitgeber komme nur dann in
Kein Vergütungsanspruch für Zeitraum März bis Oktober 2011
Ein Anspruch auf
Kein Ausschluss des Annahmeverzugs durch Anordnung der Kurzarbeit
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 02.10.2013
[Aktenzeichen: 3 Ca 1287/12] - Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12.06.2014
[Aktenzeichen: 11 Sa 1566/13]
Jahrgang: 2016, Seite: 1155 MDR 2016, 1155 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 179 NJW-Spezial 2016, 179 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2016, Seite: 565 NZA 2016, 565
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Dokument-Nr. 23790
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