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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.1999
- 2 AZR 676/98 -
Ausländerfeindliche Äußerungen eines Auszubildenden können fristlose Kündigung rechtfertigen
Vorherige Abmahnung aufgrund Schwere der Pflichtverletzung grundsätzlich entbehrlich
Befestigt ein Auszubildender am Arbeitsplatz eines Kollegen ein Schild mit der Aufschrift "Arbeit macht frei - Türkei schönes Land" und singt er das "Auschwitzlied", so verletzt er schwerwiegend seine Pflichten. Dies kann ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Auszubildenden rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1996 stimmte ein fast 17-jähriger Jugendlicher, der bei der öffentlichen Stadtreinigung Berlins eine Ausbildung als Industriemechaniker absolvierte, in der Ausbildungsgruppe das "Auschwitzlied" an, um es danach mit fast der Hälfte der Ausbildungsgruppe mehrfach zu singen. Das Lied enthielt Textpassagen, wie "haltet die Öfen bereit" und "Juden werden getrieben". Zudem fertigte der
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht geben Klage statt
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin gaben der Klage statt. Zwar habe der
Bundesarbeitsgericht sieht in Herstellung und Anbringung des Schilds schwerwiegende Pflichtverletzung
Das Bundesarbeitsgericht wertete die Herstellung und das Anbringen des Schilds als eine
Schwerwiegender Verstoß gegen betriebliche Ordnung aufgrund "Auschwitzlied"
Das Bundesarbeitsgericht sah ebenfalls in dem Vortragen des "Auschwitzlieds" einen schwerwiegenden Verstoß gegen die betriebliche Ordnung. Denn der
Vorherige Abmahnung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen grundsätzlich entbehrlich
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sei eine vorherige
Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht hob daher das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und wies den Fall zur Neuentscheidung zurück. Es habe überprüfen müssen, ob eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 30.01.1998
[Aktenzeichen: 16 Sa 128/97]
Jahrgang: 2000, Seite: 72 AuR 2000, 72 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 1999, Seite: 2302 BB 1999, 2302 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 1999, Seite: 2216 DB 1999, 2216 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 1999, Seite: 1270 NZA 1999, 1270
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Dokument-Nr. 21523
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