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Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.04.2019
- 1 Ca 1225/18 -
Handbremse nicht angezogen: Postzusteller haftet für Schäden durch sein wegrollendes Fahrzeug
Arbeitnehmer haften für grob fahrlässig verursachte Schäden
Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls war bei der Klägerin, einem großen Postdienstleister, als Postzusteller zu einem Stundenlohn von 12 Euro beschäftigt. Der Beklagte stellte den ihm überlassenen VW Transporter beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße (Gefälle ca. 10 %) rückwärts ab. Dieser rollte los, überquerte die Straße und kam auf der gegenüberliegenden Straßenseite nach Überrollen eines großen Steinblocks zum Stehen. Das Fahrzeug wurde dabei am Achsträger und den Stoßdämpfern beschädigt. Die Klägerin verlangte mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht
Abrollunfall wurde grob fahrlässig verursacht
Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage statt und entschied, dass der Beklagte einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2019
Quelle: Arbeitsgericht Siegburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28070
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