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Arbeitsgericht Neumünster, Beschluss vom 27.06.2018
- 3 BV 3a/18 -
Filialleiter in der Systemgastronomie kann in den Betriebsrat gewählt werden
Wahlanfechtung des Arbeitgebers erfolglos
Ein Filialleiter kann in den Betriebsrat gewählt werden und ist nicht etwa zwingend ein leitender Angestellter. Eine aus diesem Grund vom Arbeitgeber angestrengte Anfechtung der Betriebsratswahl blieb erfolglos. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.
Im zu verhandelnden Fall hat die bundesweit im Bereich der Systemgastronomie mit einer großen Anzahl von Filialen vertretene Arbeitgeberin mit der zuständigen Gewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen, wonach die Filialmitarbeiter in Teilregionen jeweils einen gemeinsamen
Aushändigung einer geänderten Stellenbeschreibung bezüglich selbstständiger Einstellungs- und Entlassungsbefugnis
Viele Jahre später erhielt der
Keine Berechtigung Stellenbeschreibung einseitig abzuändern
Die Arbeitgeberin hat die Betriebsratswahl angefochten. Diese sei unrechtmäßig, weil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2018
Quelle: Arbeitsgericht Neumünster/ ra-online
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Dokument-Nr. 26211
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