wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 03.05.2006
8 Ca 499/05 -

ArbG Kassel: Arbeitnehmer muss Anspruch auf „sehr gutes“ Zeugnis nachweisen

Bescheinigungen ehemaliger Mitarbeiter über sehr gute Arbeitsleistungen nicht relevant

Ein Arbeitnehmer muss den Anspruch auf eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis überzeugend nachweisen können. Erst wenn dies geschehen ist, hat der Arbeitgeber zu erklären, was aus seiner Sicht dem entgegensteht. Dies entschied das Arbeitsgericht Kassel.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Angestellten ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtbewertung „stets zu unserer Zufriedenheit“ ausgestellt. Dagegen klagte der Arbeitnehmer. Er forderte eine Verbesserung der Gesamtbenotung in ein „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, da er der Meinung war, durchgängig sehr gute Leistungen erbracht zu haben. Um das zu untermauern, legte er „Bescheinigungen“ ehemaliger Mitarbeiter vor, die seine gute Arbeitsleistung dokumentieren sollten.

Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf leistungsgerechtes Arbeitszeugnis

Das Gericht wies die Klage ab. Es wies darauf hin, das es keinen Anspruch auf ein gutes oder sehr gutes Zeugnis gebe, sondern nur auf ein leistungsgerechtes. Der Arbeitnehmer müsse überzeugend begründen, warum nur eine überdurchschnittliche Beurteilung angemessen sei. Er habe nachzuweisen, dass seine Arbeitsleistung kontinuierlich oder mindestens überwiegend eine „nicht mehr steigerungsfähige Bestleistung“ dargestellt habe, die der Arbeitgeber trotz Ermessensspielraum nicht ignorieren könne. Die „Bescheinigungen“ früherer Mitarbeiter seien hierfür untauglich – eine solche Beurteilung stehe wie die Erteilung eines Zeugnisses allein dem Arbeitgeber zu.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8995 Dokument-Nr. 8995

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8995

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung