Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 05.11.2008
- 1 Ca 1594/08 -
Kündigung wegen eines Fahrverbots aufgrund Alkoholmissbrauchs unzulässig
Erneute Abmahnung gerechtfertigt und ausreichend
Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Selbst wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist, sind immer noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Dies entschied das Arbeitsgericht Iserlohn.
Der 23-jährige Angestellte des zugrunde liegenden Streitfalls war überwiegend mit Fahrertätigkeiten betraut. Bereits im Juni 2007 hatte er einen Bußgeldbescheid wegen Alkohols im Straßenverkehr erhalten, wofür er eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhielt. Nachdem er im Sommer 2008 erneut mit
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar
Das Gericht entschied, dass die
Arbeitgeber muss Dauer des Arbeitsverhältnisses und Einzelheiten berücksichtigen
Mitarbeiter mit Fahrertätigkeiten müssten die geltenden Promillegrenzen einhalten. Im vorliegenden Fall wäre aber nach dem zweiten Vorfall eine erneute Abmahnung gerechtfertigt gewesen und nicht eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2010
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht/ra-online
- Ordentliche Kündigung wegen alkoholbedingter Suchtkrankheit
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.07.2001
[Aktenzeichen: 3 Sa 317/01]) - Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit nicht zulässig
(Arbeitsgericht Naumburg, Urteil vom 06.09.2007
[Aktenzeichen: 1 Ca 956/07]) - Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.03.2008
[Aktenzeichen: 7 Sa 1369/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10029
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10029
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.