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Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 23.11.2016
13 Ca 272/16, 13 Ca 273/16 -

Freezers: Kündigungen wirksam

Dringende betriebliche Erfordernisse berechtigen zur Kündigung

Sämtliche Spieler des Vereins Freezers haben Klage gegen die Wirksamkeit der Kündigungen eingereicht. In bisher zwei Klageverfahren sind die Kündigungen wirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden.

In den vorliegenden Verfahren hatte der Verein sämtlichen Profis gekündigt, nachdem bei der Deutschen Eishockey Liga (DEL) für die laufende Saison keine Lizenz beantragt worden war. Dieses geschah, weil der Hauptsponsor sich zurückgezogen hatte und deshalb ausreichende Mittel für den Spielbetrieb nicht vorhanden waren. Sämtliche Spieler klagen vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen die Wirksamkeit der Kündigungen.

Spieler halten Kündigungsklausel für unklar und unbillig

In den zu entscheidenden Verfahren ging es dabei in erster Linie darum, ob in den befristeten Verträgen wirksam eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden war. Die Kläger halten die entsprechende Vertragsklausel nach den Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen für unklar und für unbillig. Grund dafür ist, dass die Kündigungsmöglichkeit schon dann besteht, wenn bei der DEL keine Lizenz beantragt wird – egal aus welchen Gründen dieses geschieht. Im Falle des klagenden Torwarts wurde außerdem eingewandt, dass die Kündigung „zur Unzeit“ erfolgt sei, weil der Transfermarkt für Torwarte bereits faktisch geschlossen war.

ArbG: Kündigungen und Vertragsklausel wirksam

Die Kündigungen sind wirksam. Die Vertragsklausel sei wirksam, weil angemessen. Die Kündigung für den Torwart sei nicht zur Unzeit erfolgt, weil für ihn keine anderen Regeln gälten als für die übrigen Spieler. Im Übrigen seien die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2016
Quelle: Arbeitsgericht Hamburg/ ra-online

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