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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019
60 Ca 7170/18 -

Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" rechtmäßig

Persönliche Eignung für Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst nicht gegeben

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungs­schutz­klage eines Lehrers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, abgewiesen.

Die außerordentliche Kündigung sei laut Arbeitsgericht gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle. Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.

Persönliche Einstellung des Lehrers mit Tätigkeit als Lehrer unvereinbar

Dem Kläger komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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Dokument-Nr.: 26928 Dokument-Nr. 26928

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Kommentare (4)

 
 
Jürgen Kastrau schrieb am 17.01.2019

Demokratie geht zwar vom Prinzip her anders, allerdings in Zeiten von links-grün-rot-schwarz-gelb erkrankt - verseucht ist bestimmt verboten - nicht mehr. Die freie Meinungsäußerung - Art. 5 GG - gilt nur noch für diese Bevölkerungsgruppe während alle anderen Meinungen die kritisch sind auf das schärfste bekämpft und sanktioniert werden. Der "Volkslehrer" ist kein Einzelfall sondern lediglich die Spitze des Eisberges. Es stellt sich eigentlich nur noch die Frage: wann ist es wieder soweit dass Andersdenkende, also Menschen mit einer eigenen Meinung die das GG vom Prinzip her garantiert, von einem Sonderkommando abgeholt und in Umerziehungslager gebracht werden?

Rot-Grün-Versifft antwortete am 18.01.2019

Vielleicht einfach mal Absatz 2 deines Art 5 GG lesen; nur so ein Tipp. Und übrigens: Jeder darf seine Meinung haben, darum geht es hier gar nicht - wobei ich als Erwachsener einen Sch**ss auf Meinungen gebe.

Hier geht es um einen Lehrer, dessen öffentliche Äußerungen massive charakterliche Defizite erkennen lassen und der deshalb aus dem "Amt" entfernt wurde - analog werden Neonazis aus der Bundeswehr und der Polizei entfernt, denn solche Subjekte sehen die Welt nur schwarz/weiß, sind delinquent, lernresistent und schreien zuerst immer "Art 5 GG!" wenn es ihnen an den Kragen geht.

Die Gesetze, welche ihnen Grenzen aufzeigen, kennen Sie komischerweise nie...

links-grün-rot-schwarz-gelb erkrankt antwortete am 27.01.2019

Kamerad Kastrau,

das Wort 'Demokratie' in den Mund zu nehmen hat ihnen doch bestimmt einigen Brechreiz verursacht ... und das nehmen sie auf sich, nur um hier ihr Gejammer los zu werden, sie HELD !

Welche Herrschaftsform sie anstreben; ergibt sich ja aus ihrem Kommentar. Danke dafür

Und zu meinem Vorredner: Leider ist es gerade so, dass Neonazis meistens trotz solcher Bekundungen eben nicht aus Bundeswehr und Polizei entfernt werden, siehe KukluxClan-Mitglieder der Polizei in SHA, die im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen aufgeflogen waren, um nur EIN Beispiel zu nennen .

Klappstuhl schrieb am 16.01.2019

Wer sich ein "Bild" machen möchte:

https://www.youtube.com/watch?v=NY7FQZ4ux-M

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