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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2013
- 54 Ca 6322/13 -
Kirchlicher Arbeitgeber: Nicht berücksichtigte konfessionslose Bewerberin hat Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung
Religionszugehörigkeit war für ausgeschriebene Tätigkeit nicht erforderlich
Das Arbeitsgericht Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt wurde.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls – ein Werk der evangelischen
Geforderte Kirchenmitgliedschaft in Bezug auf Referententätigkeit nicht erforderlich
Das Arbeitsgericht Berlin hat eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2014
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- BAG: Keine Benachteiligung bei nicht vergleichbarer Bewerbersituation
(Bundesarbeitsgericht, sonstiges vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: 8 AZR 466/09]) - OLG Karlsruhe: Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" führt zu geschlechtsbezogener Benachteiligung
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011
[Aktenzeichen: 17 U 99/10])
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Dokument-Nr. 17436
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