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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 20.08.2021
- 29 Ga 8464/21 -
Arbeitsgericht untersagt Streik bei Vivantes ohne Notdienst
Notdienstes nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite muss gewährleistet werden
Das Arbeitsgericht Berlin hat es der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten, vom 23. bis 25.08.2021 (einschließlich der am 26.08.2021 endenden Nachtschicht) Beschäftigte der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie weiterer Vivantes-Gesellschaften zum Streik aufzurufen und/oder Streiks durchzuführen, soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist.
Ein
ArbG untersagt begonnenen Streik bei Vivantes
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Wege der einstweiligen Verfügung durch Zwischenbeschluss untersagt, den heute begonnenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2021
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30722
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