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Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 25.03.2015
- II AGH 6/14 -
Widerruf der Anwaltszulassung aufgrund Tätigkeit als Immobilienmakler
Tätigkeit als Immobilienmakler mit Rechtsanwaltsberuf unvereinbar
Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ist mit dem Rechtsanwaltsberuf grundsätzlich unvereinbar. Daher kann einem Rechtsanwalt die Zulassung entzogen werden, wenn er als Zweitberuf Geschäftsführer einer Immobilienhandelsgesellschaft ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem
Entzug der Anwaltszulassung rechtmäßig
Der Anwaltsgerichtshof Berlin entschied gegen den
Zweifel an Unabhängigkeit aufgrund Tätigkeit als Immobilienmakler
Es sei nach Ansicht des Anwaltsgerichtshofs zu beachten gewesen, dass Rechtsanwälte bei der Ausübung ihres Berufs Kenntnisse von Geld und Immobilienvermögen des Mandanten erhalten. In seinem
Verlust des Einkommens keine unzumutbare Härte
Zwar könne ausnahmsweise der Widerruf der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2015
Quelle: Anwaltsgerichtshof Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22030
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