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Anwaltsgericht Köln, Beschluss vom 06.03.2013
- 10 EV 8/13 -
Internetseite eines Rechtsanwalts bedarf eines Impressums im Sinne des § 5 TMG
Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer genügt nicht
Unterhält ein Rechtsanwalt eine Internetseite, so muss diese ein Impressum im Sinne des § 5 TMG aufweisen. Die Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer genügt nicht, um der Impressumspflicht nachzukommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein
Impressumspflicht bestand
Das Anwaltsgericht Köln entschied gegen den
Verstoß gegen Berufspflicht
Durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2014
Quelle: Anwaltsgericht Köln, ra-online (zt/KammerForum 2013, 63/rb)
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Dokument-Nr. 18119
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