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Anwaltsgericht Köln, Beschluss vom 21.01.2014
- 10 EV 32/13 -
Bei ordnungsgemäßer Zustellung eines Schreibens muss Rechtsanwalt mitgeschicktes Empfangsbekenntnis zurücksenden
Weigerung der Abgabe des Empfangsbekenntnisses begründet Verstoß gegen Berufspflicht aus § 14 BORA
Wird einem Rechtsanwalt ein Schreiben ordnungsgemäß zugestellt, so muss er das mitgeschickte Empfangsbekenntnis unterschreiben und zurücksenden. Tut er dies nicht, verstößt er gegen die Berufspflicht aus § 14 BORA. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2011 erhielt ein
Verstoß gegen Berufspflicht lag vor
Das Anwaltsgericht Köln bestätigte die Rüge der Rechtsanwaltskammer. Es führte dazu zunächst aus, dass ein mittels Telefax übersandtes Schreiben eine ordnungsgemäße
Falsche Rechtsansicht des Rechtsanwalts war unbeachtlich
Soweit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2014
Quelle: Anwaltsgericht Köln, ra-online (zt/KammerForum 2014, 24/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 82 BRAK-Mitt 2014, 82 | Zeitschrift: KammerForum (Mitteilungsorgan der Rechtsanwaltskammer Köln) (KammerForum)
Jahrgang: 2014, Seite: 24 KammerForum 2014, 24 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 127, Entscheidungsbesprechung von Christian Dahns NJW-Spezial 2014, 127 (Christian Dahns)
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Dokument-Nr. 18046
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