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Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 27.10.2004
- 100 C 203/04 -
Keine Mangelhaftigkeit der Wohnung durch von einer Gaststätte mit Terrasse ausgehende Belästigung
Geräusche und Tabakgerüche der Gäste sind hinzunehmen
Die durch die Bewirtung von Gästen auf einer Terrasse entstehenden Beeinträchtigungen durch Geräusche und Tabakgerüche sind bei einer Beschränkung der Tischanzahl auf vier und der zeitlichen Nutzung bis 20 Uhr innerhalb einer Großstadt hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befand sich im Erdgeschoss eines Mietwohnhauses in Berlin eine
Beseitigungsanspruch bestand nicht
Das Amtsgerichts Pankow/Weißensee entschied gegen die
Beeinträchtigungen waren lediglich unannehmlich
Das Amtsgericht führte zwar weiter aus, dass die behaupteten Beeinträchtigungen eine nachvollziehbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2013
Quelle: Amtsgericht Pankow/Weißensee, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 13674
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