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Amtsgericht Neumarkt, Urteil vom 20.08.2015
- 4 C 5/14 WEG -
Für Wohnungseigentümer besteht keine Treuepflicht zur Teilnahme an einer Eigentümerversammlung bis zum Ende
Wohnungseigentümer kann Versammlung jederzeit verlassen und somit Beschlussunfähigkeit herbeiführen
Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, jederzeit eine Eigentümerversammlung zu verlassen und somit absichtlich oder unabsichtlich die Beschlussunfähigkeit herbeizuführen. Denn für Wohnungseigentümer besteht keine Treuepflicht dahingehend bis zum Ende einer Eigentümerversammlung beizuwohnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neumarkt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 fand eine
Unwirksamkeit der Beschlüsse aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit
Das Amtsgericht Neumarkt entschied zu Gunsten des klägerischen Wohnungseigentümers. Die auf der Eigentümerversammlung gefassten
Keine Treuepflicht zur Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlung
Soweit einige
Treuepflichten eines GmbH-Gesellschafters nicht auf Wohnungseigentümer übertragbar
Unzulässig sei es darüber hinaus nach Ansicht des Amtsgerichts die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zu den Treuepflichten eines GmbH-Gesellschafters heranzuziehen. Zwar entschied das Oberlandesgericht, dass sich ein Gesellschafter, der die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung durch Boykott herbeigeführt habe, nicht im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die getroffenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2015
Quelle: Amtsgericht Neumarkt, ra-online (vt/rb)
- Einladung zur Eigentümerversammlung durch nicht befugten Wohnungseigentümer: Keine Nichtigkeit von getroffenen Beschlüssen
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.04.2021
[Aktenzeichen: 2-13 S 87/20]) - Einladung zur Eigentümerversammlung durch nicht befugten Wohnungseigentümer: Keine Nichtigkeit von getroffenen Beschlüssen
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.04.2021
[Aktenzeichen: 2-13 S 87/20])
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Dokument-Nr. 21865
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