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Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 11.08.2016
- 15 OWi 912 Js 19328/16 -
Kein Augenblickversagen bei Übersehen einer über den Fahrspuren einer Autobahn befindlichen Wechselverkehrszeichenanlage
Besondere Auffälligkeit einer Wechselverkehrszeichenanlage
Aufgrund der besonderen Auffälligkeit einer über den Fahrspuren einer Autobahn befindlichen Wechselverkehrszeichenanlage ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Fahrzeugführer die Anlage aufgrund eines Augenblickversagens übersieht. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im November 2015 beging ein Pkw-Fahrer auf einer
Vorliegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit
Das Amtsgericht Helmstedt entschied gegen den Autofahrer. Dieser habe einen fahrlässigen Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit begangen. Ein entschuldbares
Kein Augenblickversagen wegen Übersehens der Wechselverkehrszeichenanlage
Übersieht der Betroffene eine sich über die Breite mehrerer Fahrspuren erstreckende hochgestellte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2018
Quelle: Amtsgericht Helmstedt, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26355
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