wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Greifswald, Urteil vom 16.08.2018
45 C 39/18 -

Bei einer Wohngemeinschaft besteht gegen Vermieter Anspruch auf Auswechselung einzelner Mieter

Mietvertrag mit Wohngemeinschaft kann sich aus Gesamtumständen ergeben

Schließt ein Vermieter einen Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft ab, so muss er der Auswechselung einzelner Mieter zustimmen. Dabei muss der Mietvertrag nicht ausdrücklich mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossen sein. Vielmehr genügt es, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass eine Wohngemeinschaft die Wohnung angemietet hat. Dies hat das Amtsgericht Greifswald entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 schloss die Vermieterin mit vier Personen einen Mietvertrag über eine 4-Zimmer-Wohnung in Greifswald ab. Die Personen waren zwischen 27 und 39 Jahre alt und gingen alle einem unterschiedlichen Beruf nach. In der Folgezeit kam es im Mai 2016 und August 2016 zu einem Austausch einzelner Mieter. Im November 2017 wollte ein weiterer Mieter aus dem Mietvertragt entlassen werden. Ein Nachmieter stand bereit. Da sich die Vermieterin aber weigerte, einer weiteren Auswechslung eines Mieters zuzustimmen, erhob der Mieter Klage.

Anspruch auf Zustimmung zur Auswechselung einzelner Mieter

Das Amtsgericht Greifswald entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung des Mietvertrags dahingehend zu, dass an seiner Stelle der Nachmieter in das Mietverhältnis eintritt. Dies ergebe sich daraus, dass der Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen wurde. Zwar sei dies nicht ausdrücklich geschehen, jedoch habe die Vermieterin aus den Gesamtumständen wissen müssen, dass sie den Vertrag mit einer Wohngemeinschaft schließt.

Gesamtumstände ergaben Abschluss des Mietvertrags mit Wohngemeinschaft

Es sei zu beachten, so das Amtsgericht, dass der Mietvertrag mit vier Personen abgeschlossen wurde, die vorher nicht gemeinsam gewohnt haben und keinen Familienverband darstellten. Die Berufe haben keinen über den Wohngemeinschaftszweck hinausgehenden Bezug zwischen den Personen ergeben. Auch das Alter lasse erkennen, dass die Personen sich in einem Alter befinden, in dem sie erkennbar nicht eine dauerhafte Wohnbeziehung zu viert eingehen wollen. Zudem stand jeder Person ein Zimmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.

Kenntnis von Wohngemeinschaft spätestens nach zweitem Mieterwechsel

Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die Vermieterin spätestens mit dem zweiten Mieterwechsel im August 2016 Kenntnis davon gehabt, dass ein Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft besteht. Aufgrund zweiter Mieterwechsel innerhalb von 15 Monaten sei für die Vermieterin der lockere Zusammenschluss der Personen und damit das Vorliegen einer Wohngemeinschaft deutlich geworden.

Rücknahme der Berufung

Die Berufung der Vermieterin wurde von ihr zurückgenommen nachdem sich das Landgericht Stralsund der Entscheidung des Amtsgerichts angeschlossen hatte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2019
Quelle: Amtsgericht Greifswald, ra-online (zt/WuM 2019, 576/rb)

Nachinstanz:
  • Landgericht Stralsund, Beschluss vom 03.06.2019
    [Aktenzeichen: 1 S 138/18]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 576
WuM 2019, 576

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28111 Dokument-Nr. 28111

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28111

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung