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Amtsgericht Celle, Urteil vom 30.01.2013
- 14 C 1662/12 -
Filesharing: Anspruch auf Schadenersatz gegen Telekommunikationsanbieter bei unberechtigter Herausgabe von Daten
Verletzung von Schutzpflichten und Verstoß gegen Datenschutz
Gibt ein Telekommunikationsanbieter Daten eines bestehenden oder ehemaligen Kunden heraus, obwohl der Kunde den Rechtsverstoß nicht begangen hat, so hat dieser Anspruch auf Schadenersatz wegen der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bundeswehrsoldat erhielt im Dezember 2011 eine
Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung von Schutzpflichten bestand
Das Amtsgericht Celle bejahte einen Anspruch auf
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlender Rufschädigung
Das Amtsgericht verneinte jedoch einen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2013
Quelle: Amtsgericht Celle, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 747 CR 2013, 747 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 352 GRUR-RR 2013, 352 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 322 MMR 2013, 322 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1246 NJW-RR 2013, 1246
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Dokument-Nr. 17197
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