Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Büdingen, Urteil vom 01.08.1997
- 20 C 372/97 -
Sprung in der Toilettenschüssel rechtfertigt Mietminderung von 10 %
Gesprungene Toilettenschüssel stellt Mietmangel dar
Hat die Toilettenschüssel einen Sprung, so ist darin ein Mangel der Mietsache zu sehen. Der Mieter ist daher berechtigt seine Miete um 10 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Büdingen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihre
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Büdingen entschied gegen die Vermieterin. Denn die Mieter haben ihre Miete zu Recht mindern dürfen. Die gesprungene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2013
Quelle: Amtsgericht Büdingen, ra-online (zt/WuM 1998, 281/rb)
- Unmittelbar vor dem Waschbecken befindliche Toilette, fehlender Spülkasten sowie fehlende bzw. verschiedenfarbige Fliesen rechtfertigen Mietminderung
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2011
[Aktenzeichen: 211 C 19/10]) - Kein Schadenersatzanspruch aufgrund einer neun Jahre alten Toilettenbrille
(Amtsgericht Brühl, Urteil vom 05.12.2000
[Aktenzeichen: 21 C 307/00]) - Mietminderung bei unzureichendem Druck der Toilettenspülung
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 19.01.1993
[Aktenzeichen: 49 C 133/92])
Jahrgang: 1998, Seite: 281 WuM 1998, 281
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16508
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16508
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.