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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 29.08.2019
- 32 M 1816/19 -
Kein Räumungsschutz für Familie mit vier minderjährigen Kindern allein zum Zwecke der Wohnungssuche
Kein Vorliegen einer unbilligen Härte im Sinne von § 765 a ZPO
Einer Familie mit vier minderjährigen Kindern ist allein zum Zwecke der Wohnungssuche kein Räumungsschutz nach § 765 a ZPO zu gewähren. Eine unbillige Härte liegt in einem solchen Fall nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste eine Familie mit vier minderjährigen Kindern eine Mietwohnung in Berlin räumen. Drei der vier Kinder waren schulpflichtig und besuchten eine Schule in der Nähe der Wohnung. Da die Mieterin keine Ersatzwohnung finden konnte, beantragte sie beim Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg im August 2019
Kein Räumungsschutz allein zur Wohnungssuche
Das Amtsgericht lehnte den Antrag auf Gewährung von
Landgericht bestätigt Entscheidung des Amtsgerichts
Die gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegte sofortige Beschwerde der Mieterin wies das Landgericht Berlin zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2019, 1510/rb)
- Landgericht Berlin, Beschluss vom 11.09.2019
[Aktenzeichen: 51 T 378/19]
Jahrgang: 2019, Seite: 1510 GE 2019, 1510
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Dokument-Nr. 28237
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