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Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 17.07.2012
- 606 C 598/11 -
Fenster einer Mietwohnung durch Neubau auf Nachbargrundstück verschlossen: Vermieterin muss Nutzbarkeit der Fenster wieder herstellen
Vermieterin kann sich nicht auf sehr hohe Kosten durch Wiederherstellung berufen
Eine Vermieterin ist verpflichtet, die Nutzbarkeit von Fenstern einer Mietwohnung wieder herstellen, die durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine
Wiederherstellung des Ursprungszustand für Vermieterin nicht unzumutbar
Die Widerklage der
Fall der objektiven Unmöglichkeit liegt nicht vor
In den Entscheidungsgründen heißt es dazu unter anderem, dass ein Fall der objektiven Unmöglichkeit nur dann vorliegt, wenn die verlangte Handlung niemandem möglich ist. Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor, denn nicht erst seit dem Fall 'der Mauer' ist es allgemeinkundig, dass Mauern auch wieder beseitigt werden können, so der Richter. Auf die Belastung durch sehr hohe Kosten bei
Mieterin zur Mietminderung berechtigt
Zugleich stellte das Amtsgericht auf die Widerklage die Berechtigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2012
Quelle: Amtsgericht Berlin-Tiergarten/ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 409 IMR 2012, 409
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Dokument-Nr. 13848
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