wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 09.12.2015
21 C 1299/15 -

Verstoß gegen Wirtschaftlichkeits­gebot aufgrund von Betriebskosten in Höhe von 780 EUR für sechsmonatige Nutzung einer Satellitenanlage

Vermieter muss gemäß § 556 Abs. 3 BGB Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten

Ein Vermieter muss bei der Umlage der Betriebskosten auf die Mieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Gegen dieses Gebot wird verstoßen, wenn ein Mieter für die sechsmonatige Nutzung einer Satellitenanlage 780 EUR zahlen soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung für die sechsmonatige Nutzung der Satellitenanlage 780 EUR an Betriebskosten zahlen. Dies erschien ihm jedoch angesichts dessen, dass eine SAT-Anlage zu einem Preis von 500 EUR bis 1.000 EUR gekauft werden könne, ungewöhnlich hoch. Da der Vermieter dies anders sah, kam der Fall schließlich vor Gericht.

Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot

Das Amtsgericht Steinfurt entschied zu Gunsten des Mieters. Zwar habe der Vermieter entsprechend einer Regelung im Mietvertrag die Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantenne auf den Mieter umlegen können. Dabei müsse der Vermieter jedoch nach § 556 Abs. 3 BGB das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Er dürfe danach nur solche Kosten umlegen, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt seien. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2016
Quelle: Amtsgericht Steinfurt, ra-online (zt/WuM 2016, 520/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 520
WuM 2016, 520

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23040 Dokument-Nr. 23040

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23040

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung