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Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 14.12.2006

AG Remscheid verurteilt im Schnellverfahren zwei Jugendliche, die mit einem Amoklauf drohten

Hauptverhandlung erfolgte einen Tag nach Aufdeckung der Tat

Eine Drohung mit einem Amoklauf in der Schule ist in Remscheid mit einer schnellen, spürbaren Bestrafung der beiden jugendlichen Täter geahndet worden. Das Amtsgericht Remscheid verurteilte sie im Rahmen des so genannten vereinfachten Jugendverfahrens nur einen Tag, nachdem die Drohungen der Polizei zur Anzeige gebracht worden waren, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) rechtskräftig zu je drei Wochen Dauerarrest.

Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag (15. 12.2006) berichtete, hatte am Mittwoch Abend (13.12.) der Vater einer Schülerin die Polizei darüber informiert, dass zwei Schüler der Alexander-von-Humboldt-Realschule in Remscheid für den Freitag (15. 12.2006) im Internet die Tötung von vier namentlich genannten Lehrern der Schule angekündigt hätten. Bei der daraufhin erfolgten Durchsuchung stellte die Polizei bei einem der Beschuldigten unter anderem zwei Luftgewehre, acht Kleinwaffen sowie ein Jagdmesser, zwei Computer und einen Laptop sicher.

Staatsanwalt erhob am gleichen Tag Anklage

Bereits am Donnerstag Morgen (14.12.) wurde der zuständige "Staatsanwalt vor Ort" informiert, der im Rahmen eines Pilotprojekts des Justizministeriums in Remscheid seinen Dienst versieht. Nach Besprechungen mit dem Jugendrichter, der Jugendarrestanstalt, den von ihm beantragten Pflichtverteidigern und den Eltern der Beschuldigten erhob er noch im Lauf des Donnerstag Vormittag Anklage im so genannten vereinfachten Jugendverfahren. Am Amtsgericht Remscheid fand dann bereits am Mittag die Hauptverhandlung statt. Die Angeklagten waren geständig und wurden wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) zu je drei Wochen Dauerarrest rechtskräftig verurteilt. Die Waffen wurden eingezogen.

Unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung kamen die Jugendlichen in Arrest

Weil die Jugendarrestanstalt mit in das Verfahren einbezogen war, konnten die Jugendlichen unmittelbar nach der Hauptverhandlung - und damit weniger als 24 Stunden nach Aufdeckung der Tat - den Arrest antreten. Die Schulleiterin wurde über die Polizei und durch den Staatsanwalt vor Ort kontinuierlich über den Verfahrensablauf informiert.

Strafe folgt auf dem Fuß

"Dies ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass durch eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen in Fällen von Jugendkriminalität die Strafe der Tat auf dem Fuß folgen kann", lobte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter. "Zugleich senden wir ein klares Signal an alle potenziellen "Trittbrettfahrer" aus, dass die Drohung mit einem Amoklauf kein Schülerstreich ist, sondern konsequent bestraft wird."

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Justizministeriums des Landes NRW vom 15.12.2006

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