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Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 27.05.2008
- 36 C 477/07 -
Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf nassem Boden auf Kreuzfahrtschiff
Schild warnte vor nassem Untergrund
Wer auf dem nassen Boden auf einem Kreuzfahrtschiff ausrutscht, vor dem mit einem Warnschild gewarnt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Amtsgericht Offenbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau auf dem Deck eines Kreuzfahrtschiffes am Übergang vom Pool- zum Innenbereich auf nassem Untergrund ausgerutscht. Ein Warnschild machte auf den feuchten Boden aufmerksam. Die Frau brach sich beim
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung
Das Amtsgericht Offenbach wies die Schadensersatzklage ab. Die Frau hätte besser aufpassen müssen. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Sturz auf frisch geputzter Treppe - Hauseingang muss nach dem Putzen nicht trocken sein
(Landgericht Gießen, Urteil vom 20.02.2002
[Aktenzeichen: 5 O 139/01]) - Fehlender Warnhinweis: Schmerzensgeld bei Sturz im wischnassen Treppenhaus
(Amtsgericht München, Vergleich vom 19.11.2003
[Aktenzeichen: 262 C 20973/03])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 7242
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