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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 25.10.2017
- 32 C 3784/17 -
Abmahnung wegen Filesharing bei Familien-Internetzugang: Hardware der Kinder muss kontrolliert werden
Täterschaftsvermutung eines Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen kann widerlegt werden
Wird ein Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, so ist dieser verpflichtet nach einer Abmahnung im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall produziert und vermarktet die Klägerin digitale Entertainmentprodukte, wie etwa Spiele oder DVD-Filme. Im Sommer 2013 wurde vom
Kinder des Beklagten bestreiten Bereitstellung zum Download
Die Klägerin hat den Beklagten abgemahnt und verlangt wegen der Verletzung der Lizenz Schadensersatz in Höhe von 750,00 €. Der Beklagte gab an, dass er die
Darlegung von Mitnutzung anderer berechtigter Personen kann Täterschaftsvermutung widerlegen
Im Fall einer Tauschbörse bestehe zunächst eine Vermutung dafür, dass der
Hardware-Untersuchung beschränkt auf Tauschbörsensoftware nicht ausreichend
Das Amtsgericht Nürnberg hat im Hinblick auf von Kindern genutzte Hardware folgendes angenommen: Aus der Aufsichtspflicht, deren Verletzung unter Umständen sogar zu einer Haftung führen könne, ergebe sich die Verpflichtung, die Hardware der
Durchsuchen der Festplatte erforderlich
Der Beklagte habe angegeben, nur in den installierten Anwendungen nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2017
Quelle: Amtsgericht Nürnberg/ ra-online
- Bundesgerichtshof zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2016
[Aktenzeichen: I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZT 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15, I ZR 86/15]) - Filesharing: Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.01.2016
[Aktenzeichen: 29 U 2593/15]) - Filesharing: Tonträgerhersteller hat Anspruch auf Schadensersatz
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2015
[Aktenzeichen: I ZR 19/14, I ZR 7/14 und I ZR 75/14]) - Anschlussinhaber muss Familienangehörige bei Internetnutzung nicht überwachen
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007
[Aktenzeichen: 11 W 58/07])
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Dokument-Nr. 25188
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