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Amtsgericht München, Urteil vom 31.03.2022
- 922 Ds 436 Js 178055/21 -
Freundschaftsdienst mit Folgen
Hausmeister ohne Fahrerlaubnis zur Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht München verurteilte einen 61jährigen Hausmeister wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu jeweils 60€.
Der Angeklagte wurde im Juli 2021 auf dem Autobahnparkplatz Brunnthal auf der A8 Richtung München kontrolliert. Er saß auf dem Fahrersitz eines geparkten Autos und schlief. Weitere Personen waren nicht im Auto. Eine polizeiliche Überprüfung ergab, dass der Angeklagte seine
AG: Entzug der Fahrerlaubnis bereits 2016
In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht machte er dann keine Angaben mehr, sondern stritt die Vorwürfe ab. Nachdem der kontrollierende Polizeibeamte vernommen worden und mehrere Unterlagen verlesen worden waren, begründete die zuständige Richterin des Amtsgerichts die Verurteilung wie folgt: "Aufgrund der Beweisaufnahme hatte das Gericht keinen Zweifel am festgestellten Sachverhalt. Dass dem Angeklagten die
Fahrer auch selbst gefahren
Ob dieser Umstand alleine zur sicheren Überzeugungsbildung des Gerichts ausgereicht hätte kann dahinstehen, da jedenfalls nach seiner Beschuldigtenvernehmung vor Ort kein vernünftiger Zweifel mehr daran bestehen kann, dass der Angeklagte das Fahrzeug auf den Parkplatz gefahren hat. Mit dem Vorwurf des Fahrens ohne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2022
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31969
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