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Amtsgericht München, Urteil vom 13.06.2017
- 461 C 9942/17 -
Vermieter darf Wohnung nicht eigenmächtig räumen
Mieter darf sich sofort nach Entziehung wieder Besitz an Wohnung verschaffen
Wurde einem Mieter der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, darf er sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen. Dies entschied das Amtsgericht München und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die dem Vermieter anwies dem Mieter wieder Besitz an seiner Wohnung einzuräumen und den ursprünglichen Zustand inklusive der zuvor vorhandenen Möbel wieder herzustellen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Vermieter wechselt Schlösser an Wohnungstür - Mieter bricht in eigene Wohnung ein
An einem Dienstag im Mai 2017 soll der
Vermieterin verweist auf abgelaufenen befristeten Mietvertrag
Die
Vermieter darf Mieterschutz nicht durch Entziehung der Wohnung aushebeln
Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht. Werde dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, dürfe er sich sofort nach der Entziehung wieder des Besitzes bemächtigen. Der
Bei unzulässiger Räumung gefundene Zeichnungen nicht relevant
Aus den auch erst nach der unzulässigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Vermieter trifft bei "kalter" Wohnungsräumung verschuldensunabhängige Haftung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 45/09]) - Vermieter wegen eigenmächtiger Kellerräumung inklusive Entsorgung einer Schildkröte zu Schadensersatz verurteilt
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 06.11.2013
[Aktenzeichen: 502 C 7971/13])
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Dokument-Nr. 25441
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