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Amtsgericht München, Urteil vom 26.04.2012
- 244 C 23760/11 -
Baufirma muss Bauzaun ausreichend gegen sämtliche Witterungsbedingungen sichern
Umfallen des Zaunes begründet Anscheinsbeweis für unzureichende Sicherung
Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen, auch Windböen, standhalten. Allein schon durch das Umfallen des Zaunes besteht ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall führ der Eigentümer eines
Pkw-Besitzer verlangt Schaden am Fahrzeug von der Baufirma ersetzt
Den Schaden wollte der Eigentümer des PKWs von der Baufirma ersetzt bekommen. Diese hatte vom Bauherrn einen Generalauftrag erhalten, der auch die Baustelleneinrichtung umfasste. Der Besitzer des Autos war der Meinung, die Firma habe gegen ihre
Baufirma verweigert Schadensersatzzahlung
Diese weigerte sich jedoch. Sie habe ihre Sicherungspflicht auf eine andere Firma übertragen, die immer zuverlässig gewesen sei. Die eigenen Mitarbeiter seien zudem jeden Dienstag auf der Baustelle gewesen. Außerdem sei der Zaun ordnungsgemäß aufgestellt worden. Mit einem Sturm habe man nicht rechnen können.
Gericht bejaht Verletzung der Verkehrssicherungspflichten seitens der Baufirma
Daraufhin erhob der Eigentümer Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht. Die Baufirma habe ihre
Einmalige Kontrolle des Bauzauns pro Woche reicht nicht aus
Dieser Kontroll- und Überwachungspflicht sei die Baufirma nicht hinreichend nachgekommen. Eine einmalige Kontrolle pro Woche reiche dazu nicht aus. Dass der Zaun nicht ausreichend gesichert gewesen sei, folge schon aus der Tatsache, dass dieser umgestürzt sei. Ein ordnungsgemäß gesicherter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 15210
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