Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 24.02.2010
- 233 C 30299/09 -
Rücktritt vom Kaufvertrag erst nach Reparatur bzw. Nachbesserung möglich
Käufer muss Verkäufer mind. zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer setzt voraus, dass dem Verkäufer eine Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde. Erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch gilt diese in der Regel als fehlgeschlagen.
Im vorliegenden Rechtsstreit bestellte der spätere Kläger im November 2008 bei einem Computerhersteller einen Laptop. Als er ihn geliefert bekam, stellte er einige Mängel fest. Das Soundsystem war zu leise und mit Nebengeräuschen behaftet. Die Leistung des Akkus war zu gering.
Computerhersteller bot Reparatur an
Als der Kunde diese Mängel anzeigte, wurde er aufgefordert, eine installierte Diagnose zu starten und sich anschließend mit dem Ergebnis wieder zu melden. Der Kunde teilte nach einigem hin und her mit, dass jetzt noch weitere Mängel aufgetreten seien. So sei der interne Lautsprecher ausgefallen, die WLan-Karte funktioniere nicht. Auch hier bat der Computerhersteller darum, doch das Diagnoseprogramm zu starten, damit eine
Kunde will vom Kaufvertrag zurücktreten
Als Reaktion darauf erklärte der Käufer seinen
Vielzahl von Mängel macht Reparatur nicht unzumutbar
Das Amtsgericht München wies die Klage zurück, da ein wirksamer Rücktritt vom
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2010
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10101
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10101
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.