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Amtsgericht München, Urteil vom 16.06.2016
- 233 C 16357/14 -
Autoschaden durch umgestürzten Baum: Geschädigter muss Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers beweisen können
Beweislast für Ursächlichkeit eines Schadens trägt Geschädigter
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Beweislast für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers und deren Ursächlichkeit für einen Schaden in der Regel der Geschädigte trägt.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Grundstücks in Wesseling. Im Februar 2014 fielen von einem
Durch Baumwurzeln angehobene Fußwegplatten lassen keine Rückschlüsse auf Schädigung eines Baumes zu
Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Die Klägerin bekommt ihren Schaden nicht ersetzt. Nach dem Urteil habe die Klägerin nicht beweisen können, dass die Beklagte eine Verkehrssicherungspflichtverletzung begangen hat und dadurch der Schaden entstanden ist. In der Sitzung sagte eine Zeugin aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 23552
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