wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 24.07.2017
213 C 7386/17 -

Finder eines iPhones hat keinen Anspruch auf Freischaltung des gesperrten Smartphones

Apple Support muss gesperrtes Telefon nicht freischalten

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Finder eines Mobiltelefons keinen Anspruch auf Freischaltung des gesperrten Mobiltelefons hat - auch nachdem er der Eigentümer geworden ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits ist Eigentümer eines iPhones. Er hatte es ursprünglich am 27. Juni 2016 im Stadtgraben der Stadt Waghäusel gefunden und noch am gleichen Tag im Fundbüro abgegeben, wo es in das Fundsachenverzeichnis aufgenommen wurde. Der Verlierer des Mobiltelefons meldete sich nicht. So erwarb der Kläger als Finder das Eigentum an dem Mobiltelefon am 29. Dezember 2016. Kurz darauf beantragte er die Freischaltung des Mobiltelefons bei der von Apple Support über die Hotline-Nummer benannten zuständigen Ansprechpartnerin. Diese weigerte sich ohne Angabe von Gründen, das Handy freizuschalten. Daraufhin erhob der Kläger Klage auf Freischaltung des Mobiltelefons.

Finder erhält Telefon nach Ablauf der 6-Monats-Frist lediglich in dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zustand

Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Soweit sich der Kläger auf seine Rechte als Eigentümer nach Fund berufe, verkenne er, dass er als Finder gem. § 973 Abs. 1 S. 1 BGB das Eigentum an der gefundenen Sache lediglich in dem zum Zeitpunkt des Ablaufs der 6-Monats-Frist bestehenden Zustand erwerbe, so das Gericht. Im vorliegenden Fall bedeute dies, dass der Kläger Eigentum an einem gesperrten und damit für ihn eben nicht nutzbaren iPhones erworben hat. Ein freigeschaltetes iPhone sei zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand gewesen. Ein Anspruch auf Freischaltung des betreffenden Mobiltelefons würde hier auch erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, da nach Freischaltung ein Zugriff auf sämtliche, auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre. Dies soll das Sperren des Mobiltelefons jedoch gerade verhindern. Dies gelte insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass hier nicht geklärt sei, wann, wo und unter welchen Umständen das Mobiltelefon dem ursprünglichen Eigentümer abhandengekommen ist.

§ 973 BGB Eigentumserwerb des Finders:

(1) 1. Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.

2. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Eigentumsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Eigentümer | Finder | Freischaltung | Handy | Mobiltelefon | Handy | Smartphone | Mobiltelefon | verloren | nicht auffindbar

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24820 Dokument-Nr. 24820

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24820

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung