Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 22.10.2009
- 133 C 28852/08 -
Perücke: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz bestätigter Mangelfreiheit
Von maßgerechter Perücke wird Passgenauigkeit erwartet
Wenn der Besteller bei der Aushändigung der Ware deren Mangelfreiheit bestätigt und sich dann doch ein Mangel herausstellt, so kann er sich auf diesen trotzdem berufen, wenn er keine Möglichkeit hatte, bei der Übergabe den Mangel wahrzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Eine Frau, die unter starkem
Kundin musste zweimal reklamieren
Die erste gelieferte
Kundin bemängelt erneut Perücke
Zwei Tage später kam die Kundin wieder zum Hersteller und bemängelte, dass die
Hersteller verlangt Restzahlung
Der Hersteller weigerte sich zu zahlen und verlangte im Gegenzug die restlichen 1.400,- €. Die
Amtsgericht gab Kundin Recht
Beide erhoben vor dem Amtsgericht Klage. Die zuständige Richterin gab der Kundin Recht und wies die Klage des Herstellers auf Zahlung des Restkaufpreises ab:
Hinsichtlich des fleischfarbenen Netzes könne allerdings nicht von einem
Zuschnitt der Perücke nicht mangelhaft
Der Zuschnitt der
Der Beweis, dass die
Von maßgerechter Perücke wird individuelle Kopfformanpassung erwartet
Hinsichtlich der Passgenauigkeit habe der Sachverständige jedoch ausgeführt, dass die
Klägerin konnte Instabilität nicht gleich erkennen
Die Klägerin könne sich auch auf diesen
Rücktritt vom Vertrag zu Recht
Die Klägerin habe auch nach drei Versuchen nicht noch einmal eine Nachbesserung hinnehmen müssen. Der Rücktritt sei zu Recht erfolgt. Sie habe deshalb Anspruch auf die Rückzahlung der Anzahlung und müsste den Restkaufpreis nicht bezahlen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2010
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10451
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10451
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.