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Amtsgericht München, Urteil vom 21.09.2016
- 1012 Ls 454 Js 183319/16 jug -
Bewährungsstrafen für Fahrraddiebstähle in 16 Fällen
Unprofessionelles Verhalten spricht für spontanen Entschluss
Wegen Diebstahls in 16 Fällen und in einem besonders schweren Fall in Mittäterschaft wurden drei Cousins zu jeweils 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.
Im vorliegenden Verfahren fuhren die drei Männer von Ungarn nach Unterschleißheim, wo einer der drei eine Arbeitsstelle als Maurer hatte. Der Älteste von ihnen fuhr dabei mit seinem Transporter, da er nach eigenen Angaben vor hatte, im Raum Nürnberg gebrauchte Räder anzukaufen und nach Ungarn zu überführen, um sie dort herzurichten und anschließend zu verkaufen.
16 Fahrräder im Wert von insgesamt 5.700,00 € nach "spontaner" Diebstahlsidee entwendet
Als sie gegen Mitternacht im Zielort angekommen waren, kamen sie nach eigenen Angaben
Tatbeobachtung führt zu Verhaftungen
Da sie bei der Tat von einer Anwohnerin beobachtet wurden, konnten zwei von ihnen noch in der Tatnacht verhaftet werden, der Dritte etwas später.
Kooperatives Verhalten und Geständnis bei Strafhöhe berücksichtigt
Zur Höhe der Strafe führt das Gericht aus, dass sich die Angeklagten, auch wenn sie die Kabelschlösser von Fahrrädern mit speziellen Werkzeugen aufbrachen, nicht sonderlich professionell verhalten haben. Bei Eintreffen der Polizei seien sie kooperativ und sofort geständig gewesen. Die Angeklagten haben zwar relativ gute
Gericht geht von spontaner Idee aus
Das Gericht setzte die Freiheitsstrafen zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2017
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
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Dokument-Nr. 24649
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