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Amtsgericht Miesbach, Urteil vom 30.10.1984
3 C 585/84 -

Trübe Isolierglasfenster stellen Mangel der Mietsache dar

Minderung von 0,5 % bzw. 1 % gerechtfertigt

Trüben sich Isolierglasscheiben, so ist dies ein zur Minderung berechtigter Mangel. Dies hat das Amtsgericht Miesbach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall trübten sich die Isolierscheiben in Wohnzimmer und Küche der Mieter.

Unbedeutende Herabsetzung des Gebrauchswerts

Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 1 % für die Wohnzimmerscheiben und von 0,5 % für die Küchenscheibe für ausreichend, da der Gebrauchswert der Wohnung insgesamt nur unbedeutend herabgesetzt wurde.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Amtsgericht Miesbach, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Isolierglasscheiben | Mietmangel | Mietmängel | Mietminderung | Miete mindern | Trübung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1985, Seite: 260
WuM 1985, 260

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14193 Dokument-Nr. 14193

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