wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Marburg, Urteil vom 16.02.2017
9 C 757/16 -

Stromanbieter darf Stromversorgung bei schlüssiger Beanstandung von Forderungen seitens des Kunden nicht unterbrechen

Ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von Zählern muss gegebenenfalls überprüft werden

Das Amtsgericht Marburg hat entschieden, dass der Stromversorger die Grundversorgung wegen Zahlungsverzugs nicht unterbrechen darf, wenn der Kunde die Forderung schlüssig beanstandet hat und keine ordnungsgemäße Funktions­feststellung des Messgeräts durchgeführt wurde.

Das Amtsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass ein Grundversorger die Versorgung wegen Zahlungsverzugs einstellen kann, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Verzug ist. Unberücksichtigt bleiben dabei form- und fristgerecht sowie schlüssig beanstandete Forderungen.

Forderung wurde vom Kunden nachvollziehbar beanstandet

Im vorliegenden Fall seien laut Stromversorger insgesamt fast 8.000 Euro an Rückständen aufgelaufen. Da der Kunde diese Forderung jedoch nachvollziehbar beanstandet hatte, sei es nach Ansicht des Gerichts zweifelhaft, ob überhaupt Rückstände von 100 Euro oder mehr bestünden. Bereits der Vorjahresverbrauch musste rückwirkend nach unten angepasst werden und es sei nicht nachweisbar, dass der Zähler ordnungsgemäß funktioniere. Dies hatte der Verbraucher unter anderem angezweifelt. Der Versorger durfte den Strom somit nicht abstellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abstellen | Messfehler | Strom | Stromabrechnung | Stromanbieter

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24742 Dokument-Nr. 24742

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24742

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung