Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Mainz, Urteil vom 13.11.2002
- 81 C 230/01 -
Lärm durch Garagentor und Haustür: Anspruch des Mieters auf Einhaltung der Schallschutzvorschriften
Überschreitung der Lärmschutzgrenzen begründet Mietmangel
Überschreitet der Lärm durch Garagentor und Haustür die Lärmschutzgrenze der DIN 4109, so liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter hat in einem solchen Fall gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Einhaltung der Schallschutzvorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch den Betrieb zweier Garagentore sowie der
Anspruch auf Einhaltung der Schallschutzgrenzen bestand
Das Amtsgericht Mainz entschied zugunsten des Mieters. Dieser habe einen Anspruch auf Erhaltung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB gehabt. Denn durch den von den beiden Garagentoren und der
Nichteinhaltung der Schallschutzvorschriften der DIN 4109
Die zum Zeitpunkt der Errichtung des Wohnhauses im Jahr 1963 geltende
Kenntnis von den Garagentoren und der Haustür unerheblich
In diesem Zusammenhang habe die Kenntnis des Mieters, dass die Garagentore vorhanden sind und möglicherweise eine zu hohe
Die monatliche Mietminderung betrug im Fall 20 %. Ausgehend von 540,- DM Miete waren das 108,- DM.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2013
Quelle: Amtsgericht Mainz, ra-online (zt/WuM 2003, 87/rb)
Jahrgang: 2003, Seite: 87 WuM 2003, 87
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16829
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16829
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.