wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 14.04.2020
168 C 7340/19 -

Kosten von Baumfällungen nicht auf Betriebskosten umlegbar

Baumfällkosten keine laufend entstehenden Kosten

Die Kosten von Baumfällungen können nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden. Denn solche Kosten entstehen nicht laufend und erfüllen daher nicht dem Betriebs­kosten­begriff aus § 1 Abs. 1 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV). Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig im Jahr 2020 darüber zu entscheiden, ob die Kosten der Fällung einer Korkenzieherweide und einer Robinie als Gartenpflegekosten auf die Wohnungsmieter umlegbar seien.

Keine Umlagefähigkeit der Baumfällkosten

Das Amtsgericht Leipzig entschied, dass die Kosten der Baumfällung nicht unter der Position "Gartenpflege" auf die Mieter umlagefähig seien. Es sei zu beachten, dass das Fällen von Bäumen keine laufend anfallenden Maßnahmen seien und somit die Kosten auch nicht laufend entstehen. Gemäß § 1 Abs. 1 BetrKV seine Betriebskosten aber nur Kosten, die auch laufend entstehen. Wenngleich ein mehrjähriger Turnus genügt, so sei jedoch erforderlich, dass die Kosten relativ regelmäßig anfallen, was bei Baumfällkosten nicht der Fall ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2020
Quelle: Amtsgericht Leipzig, ra-online (zt/WuM 2020, 643/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 643
WuM 2020, 643

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29424 Dokument-Nr. 29424

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29424

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
sandra schrieb am 24.11.2021

Vielen Dank für diesen Beitrag zur rechtlichen Einordnung von Baumfällungen. Gut zu wissen, dass diese nicht vom Vermieter auf die Betriebskosten umgelegt werden können. Ich recherchiere dazu, da bei unserem Mietshaus auch bald ein Baum entfernt werden muss. https://www.holz-priller.at/steyr-land

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?