wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 10.02.2022
221 C 248/21 -

Keine Vertragsanpassung wegen coronabedingter Gewerbeschließung bei Verlusten des Gewerbemieters

Vermieter ist Vertragsanpassung nicht zumutbar

Muss ein Gewerbemieter aufgrund der Corona-Pandemie sein Gewerbe schließen, so besteht jedenfalls dann kein Anspruch auf eine Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB, wenn der Mieter bereits vor der Pandemie Verluste erwirtschaftete. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 musste ein Gewerbemieter in Nordrhein-Westfalen seine Gaststätte aufgrund behördlicher Anordnung infolge der Corona-Pandemie schließen. Der Mieter beanspruchte deswegen von der Vermieterin eine Reduzierung der Miete um 2/3. Dem widersprach die Vermieterin. Sie verwies darauf, dass der Mieter bereits vor der Pandemie Verluste erwirtschaftete. Ihr sei eine Beteiligung an dem Verlustgeschäft nicht zuzumuten. Die Vermieterin klagte schließlich auf Zahlung der vollständigen Miete.

Anspruch auf vollständige Mietzahlung

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zahlung der vollständigen Miete zu. Grundsätzlich könne zwar bei einer behördlich angeordneten Gewerbeschließung infolge der Corona-Pandemie eine gleichmäßige Belastung von Mieter und Vermieter gerechtfertigt sein. Eine solche Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB sei hier der Vermieterin aber nicht zuzumuten.

Vermieter ist Beteiligung an Verlustgeschäft unzumutbar

Dies folge aus Sicht des Amtsgerichts aus dem Umstand, dass die Gaststätte des Mieters auch ohne Ansehung der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Einschränkungen als nicht wirtschaftlich darstellte. Eine Vertragsanpassung sei für einen Vermieter nur zumutbar, wenn sie das wirtschaftliche Überleben des Mieters sicherstelle. Der Betrieb müsse wettbewerbsfähig und in der Lage sein, Gewinne zu erzielen. Dies sei hier nicht gegeben. Habe ein Mieter Verluste eingefahren, müsse er diese auch dann alleine tragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie verstärkt werde. Ein Vermieter müsse keine Vertragsanpassung dulden, die den Weiterbetrieb eines Verlustgeschäfts ermöglicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2022
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31458 Dokument-Nr. 31458

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31458

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung