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Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.09.2000
- 209 C 202/00 -
Bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt Abzug "neu für alt" 100 Prozent
Kein Schadensersatzanspruch für hochwertige Klosettbürste
Bei der Ermittlung eines Schadensersatzanspruches für eine mehrere Jahre alte Klosettbürste führt der vorzunehmende Abzug "neu für alt" dazu, dass ein Anspruch auf Zahlung schließlich nicht besteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Im vorliegenden Fall klagte eine
Es ist unerheblich, ob es sich um eine hochwertige oder um eine einfache Klosettbürste handelt
Das Amtsgericht Köln konnte keinen Anspruch auf Ersatz einer der geltend gemachten Mängel feststellen. Somit sei auch nicht die Zahlung von 186,10 DM im Hinblick auf eine angeblich von den Beklagten beschädigte, besonders hochwertige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/st)
Jahrgang: 2001, Seite: 485 WuM 2001, 485
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Dokument-Nr. 11458
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