Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2010
- 111 C 33/10 -
Keine Eigentumsverletzung oder Persönlichkeitsverletzung durch Fotografieren einer Kuh und Veröffentlichung der Fotos
Eigentümerin der Kuh kann keinen Schadensersatz verlangen
Wird eine Kuh ohne Zustimmung der Eigentümerin fotografiert und werden die Fotos anschließend veröffentlicht, wird damit weder das Eigentum noch das Persönlichkeitsrecht der Eigentümerin verletzt. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 wurden die
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Amtsgericht Köln wies die Schadensersatzklage ab. Die Klägerin könne wegen des Fotografierens des Kalbs und der Veröffentlichung der
Keine Eigentumsverletzung durch Fotografieren der Kuh und Verbreitung der Fotos
Eine
Fotografieren der Kuh und Verbreitung der Fotos begründet keine Persönlichkeitsverletzung
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei auch nicht das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt worden. Zwar könne in der unzulässigen Fertigung und Verbreitung von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25184
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25184
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.