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Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 14.09.1983
- 3 C 181/83 -
Ständige nächtliche Ruhestörungen durch Nachbarn rechtfertigen Mietminderung von 20 %
Minderungsrecht erstreckt sich auf gesamten Mietzins einschließlich Nebenkosten
Kommt es durch einen Nachbarn zu ständigen nächtlichen Ruhestörungen, so kann der davon betroffene Mieter seine Miete um 20 % mindern. Dabei erstreckt sich das Minderungsrecht auf den gesamtem Mietzins einschließlich der Nebenkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kerpen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr unter ihnen wohnender
Recht zur Mietminderung aufgrund nächtlicher Ruhestörung
Das Amtsgericht Kerpen entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen habe ein
Minderungsrecht erstreckt sich auf gesamten Mietzins einschließlich Nebenkosten
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe sich das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2016
Quelle: Amtsgericht Kerpen, ra-online (zt/WuM 1987, 272/rb)
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Dokument-Nr. 22165
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