wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Kassel, Beschluss vom 23.05.2012
800 C 4844/11 -

Unbewohnbarkeit einer Eigentumswohnung nach Brand: Keine Pflicht der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zur Übernahme der Unter­bringungs­kosten der betroffenen Wohnungseigentümer

Pflicht zur Kostenübernahme nur bei Schadenseintritt aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung oder wegen durchgeführter Instand­setzungs­arbeiten am Gemein­schafts­eigentum

Ist eine Eigentumswohnung nach einem Brand aufgrund des Löschwassers nicht mehr bewohnbar und werden daher die betroffenen Wohnungseigentümer anderweitig untergebracht, so ist die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft grundsätzlich nicht verpflichtet für die Unter­bringungs­kosten aufzukommen. Eine solche Pflicht kann sich nur daraus ergeben, dass der Brand auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhte oder wenn die Unter­bringungs­kosten durch eine Instand­setzungs­maßnahme am Gemein­schafts­eigentum verursacht wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2009 zu einem Brand am Dachstuhl einer Eigentumswohnanlage. Die Löscharbeiten führten in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, der die Wohnung unbewohnbar machte. Die betroffenen Wohnungseigentümer wurden daraufhin anderweitig untergebracht. Nachfolgend bestand Streit wer für die Unterbringungskosten aufkommen sollte. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer beschloss, dass die Kosten aus den Instandhaltungsrücklagen bezahlt werden sollten und somit die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Unterbringungskosten aufkommen sollte. Ein Wohnungseigentümer hielt dies für unzulässig und erhob Klage.

Keine Pflicht zur Übernahme der Unterbringungskosten durch Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Amtsgericht Kassel entschied zu Gunsten des klagenden Wohnungseigentümers. Die Kostenübernahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft habe keiner ordnungsgemäßen Verwaltung entsprochen. Eine Pflicht zur Übernahme der Unterbringungskosten habe nämlich nicht bestanden.

Pflicht zur Kostenübernahme nur bei Schadenseintritt aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung oder wegen durchgeführter Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum

Eine Pflicht zur Übernahme der Unterbringungskosten hätte nach Ansicht des Amtsgerichts nur bestanden, wenn der Wasserschaden auf eine schuldhafte Pflichtverletzung beruhte oder wenn die Unterbringungskosten durch eine Instandsetzungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum verursacht wurden. Beides sei hier aber nicht der Fall gewesen. Zwar sei nach § 14 Nr. 4 WEG der Schaden zu ersetzen, der aufgrund von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum entsteht. Im vorliegenden Fall seien aber sowohl Gemeinschafts- als auch Sondereigentum betroffen gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2014
Quelle: Amtsgericht Kassel, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 77
ZMR 2013, 77

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19299 Dokument-Nr. 19299

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19299

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Mathias Wagener schrieb am 15.12.2014

Kann ich nur für zutreffend ansehen. Die Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaften sind in der Tat auf Verschulden zu begrenzen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung