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Amtsgericht Holzminden, Urteil vom 07.02.2007
- 10 C 221/06 (I) -
Berechnung der Betriebskosten bei Flächenabweichungen
Tatsächliche Wohnungsfläche gilt
Wenn in der Betriebskostenabrechnung nach der Wohnfläche abgerechnet wird, ist die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich; nicht die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl. Das hat das Amtsgericht Holzminden entschieden.
Im Fall stritten Mieter und Vermieter um die
Das Gericht entschied, dass es bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 4437
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