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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.1987
- 49 C 836/86 -
Störgeräusche durch die Heizung rechtfertigen eine Mietminderung um 10 Prozent
Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch wird erheblich gemindert
Ist der Gebrauch einer Wohnung eingeschränkt, so kann eine Minderung der Miete geltend gemacht werden. Störgeräusche durch eine Heizungsanlage können dabei, wie im vorliegenden Fall, eine Mietminderung um 10 Prozent begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Mieter Recht auf
Für einen Ersatzanspruch müssen geleistete Aufwendungen zur Beseitigung eines Mangels eindeutig nachgewiesen werden
Nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg stand dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz der von ihm geleisteten Aufwendungen zur Beseitigung eines Mangels in seiner Wohnung nicht zu. Der Mann habe nicht schlüssig und nachvollziehbar vorgetragen, in welcher Weise die behaupteten Aufwendungen zur Beseitigung des streitgegenständlichen Mangels erforderlich gewesen seien. Dazu hätte er die durchgeführten Arbeiten genau beschreiben müssen. Dies habe er nicht getan.
Laute Geräusche der Heizung stellen einen Mietmangel dar
Jedoch wertete das Gericht die Störgeräusche durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/st)
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Jahrgang: 1987, Seite: 271 WuM 1987, 271
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Dokument-Nr. 13034
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