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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 04.10.2013
- 20a C 206/12 -
Nichtbeförderung wegen möglichen Streiks begründet Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechteverordnung
Verdacht eines Streiks stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Wird ein Flugpassagier nicht befördert, da die Fluggesellschaft einen Streik befürchtet, so steht ihm ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechteverordnung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand kann sich die Fluggesellschaft dabei nicht berufen, da der bloße Verdacht eines Streiks dafür nicht genügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall durfte eine Frau ihren Flug von Hamburg nach Paris nicht antreten, da die Fluggesellschaft befürchtete, dass es zu einem
Anspruch auf Ausgleichszahlung bestand
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Flugpassagierin. Ihr habe ein Anspruch auf
Außergewöhnlicher Umstand lag nicht vor
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 FluggastVO berufen können. Die Befürchtung es würde zu einem
Notwendigkeit der Nichtbeförderung zum Schutz der Flugpassagierin bestand nicht
Soweit die Fluggesellschaft anführte, sie habe die Frau nur schützen wollen, hielt das Amtsgericht dies für unbeachtlich. Denn es sei nicht notwendig gewesen die erwachsene Frau durch eine Beförderungsverweigerung vor einem etwaigen längeren Aufenthalt in Paris zu schützen. Vielmehr hätte die Fluggesellschaft die Frau über das Risiko aufklären müssen, so dass diese selbst hätte entscheiden können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2014
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/RRa 2014, 94/rb)
- Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen bei Nichtbeförderung infolge von Umorganisationen wegen Streiks Ausgleichsleistungen zahlen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.10.2012
[Aktenzeichen: C-22/11]) - Angekündigte Pilotenstreiks durch Vereinigung Cockpit: Reisende erhalten keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung
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(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019
[Aktenzeichen: 2-24 S 280/18])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 94 RRa 2014, 94
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